A. (Export) ist derjenige Teil des Außenhandels, der die Verbringung von Gütern aus dem eigenen Wirtschaftsraum in einen fremden (ausländischen) und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen betrifft (Lagerhaltung, Spedition etc.; zu Details vgl. Außenhandel).
In der Nz. wurde die A. von Waren verschiedentlich offiziell geregelt, vorrangig durch A.-Verbote. Unter einem A.-Verbot versteht man ein obrigkeitliches Verbot der A. vor allem von als strategisch wichtig angesehenen Gütern, wie etwa Waffen, Rohstoffen, Nahrungs…