1. Begriff
A. bezeichnet ein soziales Arrangement, das in bestimmten ländlichen Gesellschaften des nzl. Europa die Weitergabe von Besitz – meist bäuerlicher oder kleinbäuerlicher Haus- und Grundbesitz– mit der sozialen Sicherung der abtretenden Besitzer verknüpfte. Ein mündlich oder schriftlich vereinbarter A.-Vertrag sicherte diesen Unterhaltsleistungen zu, die auf dem übertragenen Anwesen lasteten. Dazu gehörten gewöhnlic…