Unter A. (lat. instantia austraegalis) werden Schiedsgerichte zusammengefasst, die entweder neben der herkömmlichen Gerichtsbarkeit existierten oder dieser vorgeschaltet waren und bestimmten adeligen Herrschaftsträgern, später auch den Einzelstaaten des Deutschen Bundes zur Streitschlichtung vorbehalten waren.
1. Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation
Die A. gründete sich auf den Wunsch einer friedlichen Beilegung von Konflikten gleichrangiger Reichsstände, der sich auch aus der Feh…