1. Entstehung und Geltung
Die Rechtsordnung des 1806 mit Beitritt zum Rheinbund zum Großherzogtum erhobenen Baden war aufgrund sukzessiver Erweiterungen des alten territorialen Kerns seit 1803 (vgl. Reichsdeputationshauptschluss) überaus zersplittert. Der nun anlaufende Aufbau eines einheitlichen Staates verband sich mit der Zielsetzung, ein »allgemeines« B. L. zu schaffen, das als moderne Zusammenfassung des bestehenden Zivilrechts auch ein Träger des neuen Staatsb…