B. ist ein Wort mit zahlreichen kirchlichen und weltlichen Bedeutungsvarianten; hier werden diejenigen außerhalb des Kirchenbanns behandelt. Das Wort bedeutet im Kern ganz allgemein Befehl und Gebot. Der B. war ein bußenbewehrtes Gebot: Bei Nichtbefolgung wurde die B.-Buße – häufig gleichfalls nur als B. bezeichnet – fällig.
1. Mittelalter
Der B. als herrschaftlicher Befehl tritt in den Quellen des frühen MA zunächst als Königs-B. in Erscheinung, auf den sich die ältere Forschung konzentrierte [4. 121]. Struktur und Gehalt feu…