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Begnadigung
(823 words)

Die B. ist ein Akt der Staatsgewalt, durch den eine nach dem Gesetz strafbare Person aus Gründen der höheren Gerechtigkeit von den Rechtsfolgen ihrer Tat ganz oder teilweise entbunden wird [4. 763]. Im Gegensatz zur ma. Gegenüberstellung von Gnade und Recht und dem Richten nach Gnade, bei dem ein Gericht aufgrund von Billigkeitserwägungen ein Urteil fällen oder ändern konnte, knüpft die nzl. B. an die Ausdifferenzierung der Staatsgewalt an (Staat). Für die Verurteilung eines Straftäters war die Justiz zuständig, die B. wurde dagegen zu einem Reservatrecht des Landesherrn…

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Oestmann, Peter, “Begnadigung”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 05 June 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_245414>
First published online: 2019



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