Im dt. Sprachgebrauch bezeichnet B. die Verletzung sowohl des Leibes (Gewaltkriminalität) als auch der Ehre. Auch im frühnzl. Gemeinen Recht wurden verschiedene Formen der B. unter einem Begriff (lat. iniuria) zusammengefasst. Unter iniuria fielen Kränkungen einer Person mittels verbaler und tätlicher B. (Verbal- und Realinjurien) sowie schriftliche B. und Kränkungen mittels Gestik und Mimik.
Schimpfwörter, Schmähgesten und Gewaltrituale bildeten in der Nz. ein Zeichenrepertoire, das in Ehrkonflikten eingesetzt wurde. In diesem Rahmen verwiesen sie auf element…