1. Definition und Entwicklung
Unter B. versteht man jenen Normverbund, welcher die Rechte und Pflichten des Bergregal-Inhabers, der Gewerken (Anteilseigner von Bergwerken und Hütten) und aller Personen definierte, die durch ihre Arbeitskraft am Berg- und Hüttenwesen einer Montanregion beteiligt waren (Montanwesen). Das B. traf Regelungen einerseits über das Verhältnis zwischen Grundeigentümer und Regalherrn (die V…