1. Definition
Unter B. versteht man heute eine qualifizierte und dauerhafte Erwerbstätigkeit, die innerhalb der arbeitsteiligen Auffächerung der Wirtschaft durch ein mehr oder weniger klar bestimmtes Aufgabenfeld abgegrenzt ist und als solche auf einer spezifischen Ausbildung fußt (Berufsbildung; Professionalisierung). Dem B. stehen zahlreiche Einkommen generierende bzw. Unterhalt stiftende Tätigkeiten gegenüber, die nicht über den Status eine…