Unter B. wird in der histor. Familienforschung primär die Übernahme des elterlichen Betriebs durch einen Sohn oder eine Tochter im Bereich des Handwerks oder der Industrie bezeichnet, z. T. auch allgemein das Ergreifen des gleichen Berufs. Der Begriff wird aber auch für die direkte Nachfolge von Söhnen in das Amt des Vaters in akademischen Berufen in der Frühen Nz. verwendet.
Im Handwerk der Frühen Nz. basierten weder die Aufrechterhaltung des täglichen Betriebs noch die Altersversorgung der Eltern in der gleichen Weise auf der Mitarbeit und der Betriebsübernahme durch…