B. (lat. possessio) ist tatsächliche Herrschaft über eine Sache, unterschieden von der rechtlichen Herrschaftsmacht, insbes. dem Eigentum (lat. dominium). Das Römische Recht, Grundlage der kontinentaleurop. B.-Lehre, unterschied als Gegenbegriff zum Eigentum den zivilrechtlichen Besitz (possessio civilis), der einen rechtlich wirksamen B.-Erwerb (iusta causa) voraussetzte, und den natürlichen Besitz (possessio naturalis), bei dem e…