Im Gerichtsverfahren streiten die Parteien in erster Linie um Tatsachenbehauptungen. Das Gericht von der Wahrheit dieser Behauptungen zu überzeugen, trägt entscheidend zum Ausgang des Prozesses bei. Das Verfahren, diese Überzeugung des Gerichts zu erreichen, nennt man ebenso wie das Ergebnis B.
Im ma. Prozess hing der Ausgang offener Fragen oftmals von einem Leumundseid einer Partei ab, die hierbei von Eideshelfern unterstützt wurde (Eid). Gegenstand dieses Verfahrens war nicht die Ermittl…