B. (Doppelehe von lat. bi, »zweifach«; griech. gámos, »Hochzeit«, »Ehe«) bezeichnet das Eingehen einer zweiten Ehe, während die erste Ehe noch besteht. Die frühnzl. Definition von B. ist durch das christl. Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe geprägt. Daher umfasst sie nach kath. Auffassung neben der strafrechtlich relevanten Doppelehe (lat. bigamia simultanea oder bigamia vera, »gleichzeitige« bzw. »echte B.«) alle Ehen, die diesem Gebot zuwiderlaufen, wie etwa auch eine zweite Ehe nach dem Tod eines Gatten (lat. bigamia successiva).
Die B. im engeren Sinne war seit Diokletian (2…