1. Begriff
B. bezeichnet ein kirchliches Territorium, in dem ein kath. Bischof sein Amt ausübt (Bischofsamt). Dem entspricht auf evang. Seite die Institution der Landeskirche. Der Begriff (von mhdt. bischoftuom, »das, was des Bischofs ist«) wird seit dem MA in der Westkirche weitgehend synonym mit dem schon in der Spätantike üblichen Terminus »Diözese« (griech. dioíkēsis, lat. dioecesis, »Verwaltung«, »Verwaltungsbezirk«) verwendet und bringt die gr…