Das älteste, aus dem 11. Jh. stammende russ. Recht (Russkaja Pravda) nennt nach den Fürsten und vor dem Hofadel »B.« als grundbesitzende Herren [12]; ähnlich auch bei Bulgaren und Rumänen [3]. Umgangssprachlich wurde das Wort im Russischen wie barin (»Herr«) benutzt [11]; eine Herleitung vom indogerman. (»tragen«) - wie im dt. »urbar« - ist naheliegend, aber auch andere werden diskutiert [16].
Im Fürstentum Moldau lässt sich im SpätMA gut rekonstruieren, wie B. bei der Auflösung von Klientel-Strukturen – im Übergang aus nomadischer Wirtschaftsweise – und gegen die Interessen der Do…