Unter B. verstand das ma. und frühnzl. Strafrecht das vorsätzliche oder fahrlässige Anzünden von Gebäuden, v. a. von Wohnhäusern. Wegen der engen Bebauung in Städten, leicht brennbarer Baumaterialien (Holz und Stroh) und unzureichender Löschmöglichkeiten (Feuerwehr) war die Brandgefahr eine ständige Bedrohung. Zahlreiche Städte Europas erließen deswegen im 16. und 17. Jh. Polizeiordnungen, die genaueste Anordnungen zur Verhinderung von Bränden aufstellten. Die B. war damit einer der schwersten Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben.
Im Einklang mit der spätma…