Die B. (Feuerversicherung) zählt zu den Sachschadensversicherungen. Sie deckt durch Feuer verursachte Schäden an Immobilien und Mobilien ab, wobei die ersten B. des 17. Jh.s auf die Absicherung von Immobilien zielten. Zu unterscheiden sind grundsätzlich zwei Gestaltungsformen: B. können entweder nach genossenschaftlichen/wechselseitigen oder nach privatwirtschaftlichen Grundsätzen organisiert sein. Als Bestandteil …