B. meint das Eigentum an Druckmedien, unabhängig von der Materialität und vom Zustandekommen des Besitzes (Geschenk, Tausch, Kauf oder Vererbung) [2]. Im 16./17. Jh. vermischten sich diese Erwerbungswege; später dominierten Erben und Kaufen. Der B. ermöglicht keine unmittelbare und eindeutige Aussage über die Buchlektüre. Er informiert über den quantitativen Umfang und den thematischen Horizont der verfügbaren Literatur. Privater B., bes. bei Vorliegen mehrerer Büchersammlungen aus zei…