Der Begriff B. lässt sich erst in der mhdt. Rechtssprache der zweiten Hälfte des 13. Jh.s nachweisen. Der Sprachgebrauch überschneidet sich vielfach mit dem von Begriffen wie Einung, Gelübde, Verständnis, Frieden, Freundschaft, Bruderschaft, Gesellschaft, Genossenschaft oder Eidgenossenschaft. B. bezeichnet immer den Akt eines freiwilligen, mehr oder weniger intensiven Sich-Verbindens. Das Wortfeld blieb lange offen für Überlappungen mit Einung, Vereinigung, Bündnis, Verbündnis…