Der B. mit einheitlichem Staatsgebiet, Staatsvolk und Staats- bzw. Zentralgewalt als eine dauerhafte Verbindung von Gliedstaaten (B., Länder, Kantone) ohne eigene Subjektivität im Völkerrecht existierte bis zum Ende des 18. Jh.s weder in der Praxis, noch wurde er in der juristisch-politischen Literatur theoretisch behandelt [3]; [4]. Moderne B. entstanden erst 1787 mit den USA und 1848 mit der Schweiz. In Deutschland kam es dagegen in der Nachfolge des Alten Reichs mit dem Rheinbund (1806) und dem Deutschen Bund (1815) zunächst zur Gründung von Staatenbünden. Als histor. Kate…
Bundesstaat(787 words)
Cite this page
Härter, Karl, “Bundesstaat”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 01 December 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_250096>
First published online: 2019
▲ Back to top ▲