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Bündnisrecht
(886 words)

Unter B. (lat. ius foederis, franz. droit des alliances) versteht man seit dem 16. Jh. das Recht eines Fürsten, einer Republik oder einer freien Stadt – später: eines Staates –, mit einer fremden Macht ein politisches oder militärisches Bündnis (lat. foedus, franz. alliance) einzugehen, in der Regel durch Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags. Über das durch einen allgemeinen Freundschaftsvertrag begründete Verhältnis hinausgehend, hatte ein Bündnis einen bestimmten Zweck; es war auf friedliche oder kriegerische Erfolge gerichtet, auf die Sicher…

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Fassbender, Bardo, “Bündnisrecht”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 07 December 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_250145>
First published online: 2019



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