1. Begriff
Der Terminus B. umschreibt drei verschiedene Begriffe: (1) den vollberechtigten, durchwegs männlichen Bewohner der (privilegierten) Stadt der alteurop. (feudalen) Gesellschaft ( Stadtbürgertum), (2) den Inhaber der Staatsbürgerschaft, (3) das Mitglied des z. T. rechtlich hervorgehobenen Besitz- und Bildungsbürgertums des 19. und frühen 20. Jh.s.
2. Stadtbürger
Ebenso wie im SpätMA wurde in den nzl. …