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Bürgereid
(456 words)

Der Schwur des B. war ursprünglich Kern des Aufnahmeverfahrens ins Bürgerrecht. In einer feierlichen Zeremonie traten Neubürger mit der ihrem künftigen Stand entsprechenden Ausstattung (z. B. Waffen zur Stadtverteidigung) vor den Rat und gelobten (1)Untertänigkeit gegenüber dem Landesherren; (2) Gehorsam gegenüber dem Rat, bes. bei der Stadtverteidigung, dem Aufdecken eventueller Verschwörungen und der Bekämpfung von Bränden; (3) Anerkennung der städtischen Gerichte als einziger Justizinstanz [3. 1042 f.] (Eidesformeln z. B. in [1. 13]; [2. 3 f.]).

Der B. war v. a. …

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Fahrmeir, Andreas, “Bürgereid”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 09 June 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_250217>
First published online: 2019



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