1. Ursprünge und Inhalte
B. bezeichnet Privilegien und Rechte, welche durch die persönliche Zugehörigkeit zu einer städtischen Korporation begründet waren. Sonderrechte für Mitglieder bürgerlicher Korporationen ergaben sich bereits seit dem MA aus Stadtrechten, die von Monarchen oder sonstigen Stadtherren gewährt oder aus einer vorschriftlichen Tradition hervorgegangen waren; diese verliehen den oberen sozialen Schichten …