1. Definition und Bedeutung
Die B. ist ein Sicherungsmittel, bei dem sich eine Person (der Bürge) gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeit eines Schuldners einzustehen. Die heute geläufige Haftung des Bürgen ausschließlich mit dem Vermögen steht am Ende einer langen Entwicklung weg von der Haftung mit dem Leib, die erst im 15. Jh. abgeschlossen war [3]; [4]. In den gesetzlichen Regelungen der B. aus de…