Um den Rechtspluralismus des Ancien Régime abzuschaffen und eine auf Gesetz gegründete Rechtseinheit zu verwirklichen, sah die Revolutionsverfassung von 1791 den Erlass eines einheitlichen C. C. (»Bürgerliches Gesetzbuchs«) vor (vgl. Privatrecht). Zwischen 1791 und 1799 wurden vier Entwürfe erstellt, darunter drei durch Jean-Jacques Régis de Cambacérès; keiner davon wurde aber angenommen. Dass es 1804 in Frankreich zur Kodifikation des C. C. kam, erklärt …