Im Zuge der durch Kurfürst Maximilian III. Joseph initiierten bayer. Gesetzgebungsreform, die in einem dreiteiligen Codex Maximilianeus alle Rechtsgebiete betraf, trat nach dem Codex Iuris Bavarici Criminalis (1751) und dem Codex Iuris Bavarici Iudiciarii (Zivilprozessordnung von 1753) der C. M. B. C. als das dritte und letzte Teilgesetz in Kraft; er wurde am 2. 1. 1756 verkündet. Wie bereits die früheren Teilgesetze war auch der C. M. B. C. (»Zivilkodex«…