Der Begriff Corpus Iuris Canonici (CIC; »Sammlung des kanonischen Rechts«) ist die seit 1580 amtlich gebrauchte und seitdem allgemein üblich gewordene Bezeichnung für die in einer Kompilation vereinigten kirchlichen Rechtssammlungen und Gesetzbücher aus der Zeit von etwa 1140 bis zum Ende des 15. Jh.s. Es handelt sich dabei um die amtliche Zusammenfassung der in der Epoche des »klassischen Kirchenrechts« (1140–1350) ordnend bearbeiteten alten Rechtsvorschriften (lat. Canones) und des durch päps…