Bei der Begriffsbestimmung von D. müssen eine rechtshistor. Tradition und eine gegenwärtig dominierende sozialhistor. Verwendung unterschieden werden. Im juristischen Sinn meint D. zunächst nichts anderes als eine gerichtliche Anklage (lat. denunciatio). Deren Wurzeln sind im neuen Inquisitionsprozess zu suchen, der von Papst Innozenz III. entwickelt und vom IV. Laterankonzil bestätigt worden war; sein Ziel war es, von Amts wegen prozessrechtliche Untersuchungen zu ermöglichen, die ke…