Der aus der antiken Staatslehre stammende Begriff D. (von griech. despóteia, »unumschränkte Herrschaft«, z. B. des Herrn über Sklaven) bezeichnet in der Nz. verfassungsbezogen die mangelhafte Form der Monarchie – im Unterschied zu Letzterer als der entwickelten »guten« Herrschaft wie zur eindeutig schlechten, also der Tyrannis (Tyrannislehre); gemeint ist das selbstherrliche, primär dem Herrschernutzen, nur sekundär dem Gemeinwohl dienende Regieren über Untertanen, die zu politischer Mitwirkung unwillig oder unfähig sind.
Zu Beginn der Nz. fand der D.-Begriff in …