Unter die Kategorie des D. fallen im heutigen Recht Vereinbarungen, durch die eine Person verpflichtet wird, bestimmte Dienstleistungen gegen Vergütung auszuführen. Als eigener Vertrags-Typ wurde der D. von der Rechtswissenschaft in der Nz. erst allmählich ausdifferenziert. Den Ausgangspunkt dafür bildete das rezipierte Röm. Recht, das im Begriff der »Miete« (lat. locatio conductio, »Miete«, »Dienst- und Werkvertrag«, »Pacht«) eine umfassende Vertragsart kannte, die neben der Loh…