1. Begriff
D. (auch Urkunden-Lehre) ist die Lehre von schriftlichen Dokumenten rechtlichen Inhalts, die nach gewissen Vorgaben verfasst wurden und entweder im Original oder durch Abschriften, evtl. auch durch Abbildungen, überliefert sind. Hauptzweck der D. ist, durch die Untersuchung äußerer Merkmale (z.B. Beschreibstoff, Aufbau, Schrift-Form und Beglaubigungsmittel) sowie innerer Merkmale (beispielsweise Sprache, Stil und inhaltliche Einteilung de…