1. Drohung im Recht
Im Bereich des Strafrechts bedeutete D. das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Verwirklichung vom Verhalten des Bedrohten abhing. Diese Form der Nötigung oder Erpressung gehörte in der Nz. zum Tatbestandsmerkmal verschiedenster Verbrechen, z. T. mit direktem sprachlichen Niederschlag wie bei der »Notzucht« (Vergewaltigung), aber auch bei Raub oder Mord, gegen welche jede Form der Notwehr zulässig war [3. Art. 139–145]. D. spielten auch bei Verbr…