1. Definition
Die E. Z. L. H., auch morganatische Ehe genannt, ermöglichte Männern des Hochadels, eine nichtebenbürtige Frau zu ehelichen (Ebenbürtigkeit) und damit das Zusammenleben mit ihr zu legitimieren, ohne dass diese an den Standes- und Vermögensrechten partizipieren konnte. Diese Eheform existierte daher in der Nz. in Europa überwiegend als ein Rechtsinstitut des Fürstenrechts (Privatfürstenrecht) [1. 180]; [3. 16, 18, 32ff.].
2. Juristische Konstruktion
Die E.…