1. Definition
E. bildet den rechtlichen Oberbegriff für alle Möglichkeiten zur Trennung einer Ehe. Nach heutigem Verständnis würde man v. a. an die Ehescheidung denken. In der Nz., in der das kirchliche Eherecht noch prägend war, ist es sinnvoll, nach kath., protest. und säkularem Recht zu unterscheiden. Den Ausgangspunkt für die Entwicklung des E.-Rechts in der Nz. bildete die Auffassung des kanonischen Eherecht…