Das Eingehen einer gültigen Ehe war in der Nz. an bestimmte rechtliche Voraussetzungen geknüpft, um diese für das Gemeinwesen äußerst wichtige Lebensgemeinschaft insbes. als Fortpflanzungsgemeinschaft zu kontrollieren und zu sichern. Dieses Ziel versuchte man durch Ehehindernisse und Formvorschriften zu erreichen; z. T. schränkte man aus Gründen der Kontrolle auch die E.-Freiheit ein, indem man einer Heiratserlaubnis vors…