E. kann auf privater Basis erfolgen oder gewerbsmäßig betrieben werden. Bestanden in Europa gegen die private E. durch Eltern oder Verwandte von kirchlicher oder staatlicher Seite nie Einwendungen, so war die gewerbliche E. aus theologischen, rechtlichen und sittlichen Gründen stets einer gewissen Kritik ausgesetzt. Die Grenzen zwischen privater und gewerbsmäßiger E. ließen sich jedoch teilweise schwer ziehen, da es in vielen Regionen als Brauch galt, auch privat geleistete Vermittlungsdienste bei Zustandekommen einer Ehe zu belohnen.
Die Praxis der privaten E. war in …