1. Begriff
Unter einem E. versteht man die Anrufung Gottes als Zeuge der Wahrheit einer Aussage oder eines Versprechens. Der E. verknüpft Rechts- und Heilsordnung und zählt als ethnologisches Urphänomen zu den rechtlichen und religiösen Selbstverständlichkeiten der alteurop. Welt bis zum Ende des Ancien Régime. Zum E. gehören immer Rede und Gestus. Die E.-Formel ist oft als bedingte Selbstver…