1. Definition
Im MA und in der Frühen Nz. stellten E. (lat. propria utilitas) und Gemeinnutz (lat. publica utilitas) in der Regel zwei einander bedingende Gegensatzbegriffe dar. Gemeinnutz, verstanden im Sinne eines »verbindlich gemachten Altruismus« [2. 599], diente der Orientierung individuellen und staatlichen Verhaltens. Im Rahmen theologischer, staatstheoretischer und moralischer Diskurse fungierte das Ideal des Gemeinwohls als Mittel der …