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Einfuhr
(821 words)

1. Definition

E. (Import) ist derjenige Teil des Außenhandels, der die Verbringung von Gütern aus einem fremden (ausländischen) Wirtschaftsraum in den eigenen und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen (Lagerhaltung, Spedition etc.) betrifft und somit das Komplement zur Ausfuhr (Export) bildet.

2. Einfuhrbeschränkungen

Unter E.-Verbot versteht man eine obrigkeitliche Anordnung, derzufolge z. B. keine Rohstoffe, Nahrungsmittel, Manufakturwaren oder Luxusgüter eingeführt werde…

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Denzel, Markus A., “Einfuhr”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 02 October 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_COM_256554>
First published online: 2019



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