1. Kernmerkmale und Begriffsvarianten
Im unterbäuerlichen Spektrum der ländlichen Gesellschaft umfassten die E. jenen Personenkreis, der zwar kein Immobiliarvermögen besaß, anders als das Gesinde aber Wohn- und z. T. Wirtschaftsräume anmietete, einen selbständigen Haushalt führen und in Ehe-Gemeinschaft leben konnte (Familie). Im Sozialgefüge grenzte das fehlende Gebäudeeigentum die E. von den Häuslern ab. Als Quellenbegriff begegnet E. im gesamte…