Der (in alle europ. Sprachen übernommene) Begriff stammt aus dem röm. Privatrecht (lat. emancipatio) und bedeutet ursprünglich die Entlassung aus der väterlichen Gewalt (Elternrecht). Er erlebte seit Beginn der Nz. eine erstaunliche Karriere, obwohl sich die genannte familienrechtliche Bedeutung in der Rechtssprache bis weit in das 19. Jh. hinein in Europa erhielt. Während er, abgesehen von der juristischen Bedeutung, z…