E. lässt sich als zwangsweise hoheitliche Inanspruchnahme von Eigentum kennzeichnen, insbes. in der Form des Eigentumsentzuges, die in einem geordneten Verfahren gegen Entschädigung erfolgt. E. ist damit begrifflich von der entschädigungslosen Konfiskation und den bloßen Begrenzungen von Eigentum (wie etwa in Form der Sozialpflichtigkeit) abzugrenzen. Der Begriff E. ist dem franz. Begriff expropriation nachgebildet, der an der Wende zum 19. Jh. entstand. Als normative Kategorie setzt E. die Unterscheidung zwischen Privateigentum und staatlicher Gewalt voraus, basie…
Enteignung(787 words)
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Thier, Andreas, “Enteignung”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 26 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_258687>
First published online: 2019
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