Bei der in Deutschland seit 1992 abgeschafften E. handelt es sich um einen hoheitlichen Rechtsakt, durch den die Geschäftsfähigkeit eines Menschen ganz oder teilweise entzogen oder deren Eintritt bei Volljährigkeit verhindert wird. In der Nz. wurde die in der Rechtspraxis sehr bedeutsame E. nicht mehr, wie im MA, als Reservat familienrechtlicher Beziehungen, sondern als Schutzrecht, unter naturrechtlichem Einfluss auch als Schutzpflicht des Staates an…