Die L. E. bezeichnet die Weitergabe von bäuerlichem Besitz. Sie umfasst sowohl die Nachfolge in der Betriebsführung als auch die Verteilung des Vermögens – also von Geld, Mobilien, Immobilien und Anspruchsrechten – auf die Erbberechtigten. Sie ist mehreren übergeordneten Kategorien zuzuordnen und deshalb aus sehr unterschiedlichen sozialwissenschaftlichen Perspektiven wie auch vom Aspekt des Erbrechts betrachtbar.