E. bezeichnet jene Rechtsnormen, welche das Schicksal des Vermögens (Nachlass) einer Person (des Erblassers) nach dessen Tod (Erbfall) regeln. In der Nz. verdrängten Erbfolge- und Polizeiordnungen sowie schließlich die Kodifikationen (z. B. Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch von 1812, Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten von 1794) das Gewohnheitsrecht. Dem E. kam nun überwiegend Verteilungsfunktion zu, da es aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung für eine Vermögensausstattung der großjährigen Kinder zu spät Wirkungen zeitig…
Erbrecht(887 words)
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Brauneder, Wilhelm, “Erbrecht”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 28 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_259435>
First published online: 2019
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