Der Begriff E. beinhaltet ursprünglich die rechtliche Bedeutung der »Auslösung« einer Sache oder Person und bezeichnet in übertragenem Sinn die Befreiung aus einem Zustand existentieller Not und Bedrängnis zu einem Zustand ersehnten Heils. Die Hoffnung auf E. gehört insofern zu einem wesentlichen Grundmerkmal religiöser Traditionsbildung, wenngleich nicht alle Religionen ihre Heilsvorstellung an eine vorausgegangene E. knüpfen. Daneben finden sich a…