Der Begriff E. (lat exilium, »Verbannung«) bezeichnet die Abwesenheit eines Menschen oder einer Gruppe aus der eigenen Heimat aufgrund dortiger Vertreibung, Ausbürgerung, religiöser, politischer oder ethnischer Verfolgung. Im Gegensatz zu dem weiter gefassten Begriff der Emigration beinhaltet E. eine erzwungene Auswanderung. E. schließt die Überschreitung einer administrativen, in der Frühen Nz. einer nationalen oder territorialen Grenze ein. »E.…