E. bedeutet konfessionsübergreifend die Trennung des Christen von der kirchlichen Gemeinschaft [6. Art. I, Nr. 1]. Daraus folgt die Aufhebung der mitgliedschaftlichen Rechte unter Beibehaltung der kirchlichen Pflichten, aber keineswegs der Ausschluss aus der Kirche, weil dem Christen die durch die Taufe (Sakramente) geschenkte Mitgliedschaft nicht entzogen werden kann. Sie ist die schwerste Strafe, über die die Kirche verfügt [3. § 863]. Daher stellte die E. das letzt…