Das F. enthält die zentralen Normen zur Regelung der personen- und vermögensrechtlichen Beziehungen innerhalb der Familie. Welche Rechtsbereiche das F. umfasst, ist zu jeder Zeit von dem jeweils zugrundeliegenden Verständnis des sozialen Begriffs der Familie abhängig. In der Nz. existierte nach antikem Vorbild ein weitgefasstes Verständnis von Familie als Wirtschaftseinheit, zu der alle Angestellten des Hauses zählten (Haushalt). Bezeichnend hierfür ist …